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Ist ein IT-/Telekomunikationsunternehmen ein Verkehrsbetrieb im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

, wenn der Zweck in der Übermittlung von Nachrichten (Bild-, Sprach- und Textnachrichten) besteht.Ein IT-Unternehmen kann grundsätzlich nicht dem Verkehrsgewerbe zugerechnet werden. Das alleinige Übertragen von Daten (z.B. Übertragung von Daten zwischen verschiedenen Standorten eines Unternehmens) kann nicht mit der Übertragung von Nachrichten gleichgesetzt werden. Hinsichtlich der Regelungen zur Sonn ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 19289