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Wie sind Bereitschaftsdienste für Schulhausmeister zu bewerten?

Arbeitsbefreiungen können als Ausgleichstage herangezogen werden. Bei der Festlegung des Ausgleichszeitraums ist nicht vom Kalenderjahr auszugehen, sondern vom Tag der Arbeitszeitverlängerung ausgehend sind 6 Monate vor- oder zurückzurechnen (siehe Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013,"Durchführung des Arbeitszeitgesetzes", RdNr. 2 zu § 3).Maßgeblich ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 12431

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