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Wie hat die nach Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Arbeitszeitaufzeichnung bei Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft zu erfolgen?

, sondern Ruhezeit. Der EuGH hat diese Regelung hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes als nicht mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie vereinbar erklärt. Mit Änderungsgesetz von 2003 wurde das ArbZG deshalb dahingehend geändert, dass nunmehr der Bereitschaftsdienst in vollem Umfang auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit angerechnet wird. Die in den tariflichen Regelungen übliche Einteilung ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 4444