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Ist es erlaubt, nach der normalen Arbeitszeit auszustempeln und dann trotzdem weiterzuarbeiten?

nach Branche kann es hier Ausnahmen geben (siehe § 7 ArbZG). Damit ist das Arbeiten für Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer nach zehn Stunden rechtswidrig.Die von Ihnen beschriebene Situation ist gesetzwidrig und demzufolge umgehend abzustellen. Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat und/oder die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung muss ein Eigeninteresse daran haben, dass dieses Verhalten der Beschäftigten ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 19507