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Wie sind Bereitschaftsdienste für Schulhausmeister zu bewerten?

die Entfernung des Arbeitnehmers vom Arbeitsort nicht dem Zweck der Rufbereitschaft zuwider laufen (vgl. Anzinger/Koberski: Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, 3. Auflage, RdNr. 52ff zu § 2).Entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung ist die Bestimmung über den Aufenthaltsort. Ohne Kenntnis dieses Kriteriums kann die erste Frage nicht beantwortet werden. Die Art der Alarmierung - ob durch Anruf des Arbeitgebers ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 12431

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