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Wann zählen Arbeitsunterbrechungen als Arbeitszeit?

Arbeitsunterbrechungen,- Vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden) und- Freie und dem jeweiligen Verhältnissen entsprechende Verfügbarkeit des Arbeitnehmers über die Arbeitsunterbrechung.Alle anderen Zeiten sind Arbeitszeit. Die Spezialregelungen nach § 21a des ArbZG gelten ausschließlich für Fahrpersonal und sind nicht auf andere Berufsgruppen übertragbar ...

Stand: 01.03.2018

Dialog: 6546