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Ist eine Arbeitszeitverlängerung auf über 10 Stunden auf Grund der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit zulässig?

Der von Ihnen angesprochene Fall tritt regelmäßig nur einmal im Jahr auf. Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit verkürzt sich dagegen die Schicht um eine Stunde. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gefordert, hierfür eine Regelung zu treffen, um die 10-Stunden-Grenze einzuhalten (z.B. durch früheren Beginn der Frühschicht). Hierbei ist immer die reine Arbeitszeit ohne Ruhepause ...

Stand: 29.03.2019

Dialog: 3578