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Wie hat die nach Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Arbeitszeitaufzeichnung bei Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft zu erfolgen?

in Bereitschaftsdienststufen ist nur hinsichtlich der Entlohnung des Bereitschaftsdienstes von Bedeutung.Rufbereitschaftsdienste sind weiterhin keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Lediglich Zeiten der Inanspruchnahme zur Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem evtl. vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen.Zu Frage 2:An Sonn- und Feiertagen gilt ebenfalls ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 4444

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