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Welche Arbeitszeitregelungen gelten bei Dienstreisen?

sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) § 8 "Gesetzliche Unfallversicherung". Der Versicherungsschutz schließt alle mit der Arbeit in Zusammenhang stehenden Wege ein, etwa Dienstreisen zu Kunden oder Wege zur Materialbeschaffung. Unter welchen Voraussetzungen ...

Stand: 21.02.2024

Dialog: 6635