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Gelten die Regelungen zur Arbeitszeit, wenn man aus betrieblichen Gründen zu einem Seminar geschickt wird?

des Arbeitszeitgesetzes ist unter § 18 ArbZG festgelegt. Forschung und Lehre sind entgegen der Annahme des Lehrgangsträgers nicht vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Das bedeutet, der Lehrgangsträger muss auch für seine Beschäftigten die maximal zulässigen Höchstarbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz beachten. ...

Stand: 21.02.2022

Dialog: 6158