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Gibt es eine Verjährungsfrist bei Verstößen gegen den § 11 Arbeitszeitgesetz?

verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.Die jeweiligen Verjährungsfristen ergeben sich aus den §§ 31 und 34 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und §§ 78 und 79 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach verjährt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 11464