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Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

höchste Arbeitsdruck.7.   die zu erwartenden Bodenverhältnisse.Der Anzeige sind gemäß Druckluftverordnung folgende Unterlagen beizufügen:1.   eine behördlich beglaubigte Abschrift der Befähigungsscheine (für Fachkundige oder deren Vertreter) nach § 18 Abs. 2 und des nach § 20 Abs. 2 vorgesehenen Merkblatts,2.   einen Lageplan der Arbeitsstelle,3.   eine Beschreibung der Arbeitsweise bei den Arbeiten ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888