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Wer darf in Druckluft arbeiten?

sind die Beschäftigten vor Beginn der Beschäftigung hinsichtlich Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Abwendung von einer fachkundigen Person zu unterweisen/ belehren. (lt. § 20 DruckLV) Ermächtigte Ärztinnen/ Ärzte, die in Überdruck tätig werden, müssen ihre eigene Drucklufttauglichkeit nachweisen. (§ 12 DruckLV) Für Fach- und Sachkundige Personen, die im Überdruck arbeiten, gelten gesonderte Bestimmungen ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885