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Wer darf in Druckluft arbeiten?

, die in § 18 DruckLV definiert sind.Sollen Beschäftigte in Druckluft arbeiten, die über 50 Jahre alt sind, so ist dafür bei der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen: Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen) ein formloser Antrag zu stellen. Nähere Informationen können den jeweiligen Internetseiten der zuständigen Behörden entnommen werden.Die Drucklufttauglichkeit ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885