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Wer darf in Druckluft arbeiten?

Krankheiten oder Unwohlsein) dürfen Beschäftigte erst beschäftigt werden, nachdem diese einer ermächtigten Ärztin/ einem ermächtigten Arzt vorgestellt wurden. (Lt. §§ 10 und 11 DruckLV) Generell gilt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) (§ 11 Absatz 4) ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen in belastender Arbeitsumgebung, wozu auch Tätigkeiten in Druckluft gehören. Grundsätzlich ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885