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Fällt die medizinische Drucklufterzeugung (Atemgas) mit Kompressoren und Lagerung in Druckbehältern unter die Druckluftverordnung (DruckLV)?

Eine Drucklufterzeugung fällt nicht unter die DruckLV. Laut §§ 1 und 2 DruckLV gilt: Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft. [...] Druckluft im Sinne dieser Verordnung ist Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar.Beim Arbeiten mit verdichteten Gasen (u.a. Drucklufterzeugung, Lagerung von Druckluftbehältern) sind insbesondere die BetrSichV, eine hinreichende Gefährdungsbeurteilung (s ...

Stand: 13.04.2026

Dialog: 44252