Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

in Druckluft,4.   Beschreibung und Übersichtszeichnungen der Arbeitskammer, der Schleusen und der Verdichteranlagen,5.   Angaben über die Einrichtungen nach § 17 Abs. 1. Folgende Einrichtungen werden in § 17 genannt:Insbesondere muss ab einem Arbeitsdruck von 0,7 bar eine Krankendruckluftkammer vorhanden sein, ein Raum für ärztliche Untersuchungen/Behandlungen, ein Erholungsraum, ein Umkleideraum ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888