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Was muss beachtet werden, wenn Arbeiten an Anlagen durchgeführt werden, wo die Umgebungstemperaturen bis zu 55° Celsius betragen?

zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin beraten lassen. Beschäftigte, die an Hitzearbeitsplätzen tätig sind, sollen gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht werden. Hierzu nennt die DGUV Information 240-300 ...

Stand: 21.05.2015

Dialog: 23896