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Wie sind die genauen gesetzlichen Regelungen für die Aufwärmzeiten bei der Arbeit in Kältebereichen?

unterkühlungsgefährdeten Körperstellen Kopf (Nase, Kinn, Ohr) sowie Finger und Zehen nicht unter +12 °C absinkt, was durch geeignete Kälteschutzmaßnahmen mindestens sicherzustellen ist.Eine Zusammenfassung von Forschungsarbeiten aus den 1990-er Jahren und früher wird unterhttp://www.baua.de/de/Publikationen/AWE/Band4/AWE121.htmlals Arbeitswissenschaftliche Erkenntnis (2000) zum Download angeboten.Das ArbSchG, also ...

Stand: 18.05.2024

Dialog: 43952