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Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

" der BAuA werden die Anforderungen an Kältearbeitsplätze bzw. Arbeit in mäßiger Kälte (-5 bis +15°C).beschrieben und Handlungsempfehlungen zur Einrichtung und Schutzausrüstung gegeben. Von Kältearbeit wird schon gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter + 15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss (Griefahn, B., Arbeit in mäßiger Kälte, Dortmund 1995, Schriftenreihe ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342