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Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

(ca. +5 bis +8 °C ) ausführen, ist es unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung, Anhang 3.5 "Raumtemperatur" erforderlich, dass für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und Maßnahmen festgelegt werden.In die Gefährdungsbeurteilung sind die Regelungen der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" einzubeziehen ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342