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Was muss beachtet werden, wenn Arbeiten an Anlagen durchgeführt werden, wo die Umgebungstemperaturen bis zu 55° Celsius betragen?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die auch Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (hier: Hitze) umfasst. Er hat hierbei mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln d ...

Stand: 21.05.2015

Dialog: 23896