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Was muss beachtet werden, wenn Arbeiten an Anlagen durchgeführt werden, wo die Umgebungstemperaturen bis zu 55° Celsius betragen?

der Technik zu berücksichtigen, wozu auch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (www.dguv.de/publikationen) gehört. Speziell die DGUV Information 213-022 (bisher: BGI/GUV-I 7002) "Beurteilung von Hitzearbeit - Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung" und die DGUV Information 213-002 (bisher: BGI 579) "Hitzearbeit; Erkennen, beurteilen, schützen" enthalten diesbzgl. umfangreiche Informationen ...

Stand: 21.05.2015

Dialog: 23896