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Welche Gebäudeschwingungen sind in Büros, Maschinenwarten und Pausenräumen zulässig?

ist der auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden normierte Tagesexpositionswert A(8).Für Ganzkörper-Vibrationen gilt: Expositionsgrenzwert A(8) = 1,15 m/s² ; Auslösewert A(8) = 0,5 m/s²Die Beurteilung der mit einer Vibrationsexposition verbundenen Gefährdungen erfolgt grundsätzlich personenbezogen.Ausführliche Hinweise hierzu geben die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Vibrationen.Nach ...

Stand: 22.01.2019

Dialog: 22594