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Ist die Beurteilung der Tätigkeit an einer Bandschleifmaschine auch ohne Vibrationsangaben möglich?

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob die selbst konstruierte und gebaute Bandschleifmaschine die Anforderungen der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG vom 29. Dezember 2009) erfüllt. Sie gilt nicht nur für Maschinen die in Verkehr gebracht werden, sondern auch für Maschinen zum Eigengebrauch. Ggf. ist z. B. eine Bewertung mit Konformitätserklärung und Anbringen eines CE-Kennzeichens erfolgreich ...

Stand: 29.03.2021

Dialog: 43497