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Ist die Beurteilung der Tätigkeit an einer Bandschleifmaschine auch ohne Vibrationsangaben möglich?

- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Gefährdungen der Beschäftigten zu beurteilen und ggf. geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten abzuleiten sind.Wenn von vergleichbaren Schleifmaschinen (aus Datenbanken) keine passgenauen Vibrationswerte für die selbst konstruierte Schleifmaschine ableitbar sind, ist dringend anzuraten ...

Stand: 29.03.2021

Dialog: 43497