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Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

zum Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewerts kommen kann." Die TRLV Lärm wurde bislang zwar nicht an die aktuelle Fassung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV angepasst, allerdings wird auch hier im zweiten Satz bereits die Formulierung "...Überschreiten des oberen Auslösewerts kommen kann" verwendet.Der Arbeitgeber muss also im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967