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Wie lange ist ein Strahlenpass gültig?

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung ("AVV Strahlenpass") beträgt die Gültigkeitsdauer des Strahlenpasses sechs Jahre.Er muss bei der zuständigen Behörde registriert werden. In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz zuständig. ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 730