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Ist ein Krankenpfleger strahlenexponiert beim Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter Patienten?

. Sofern ein Krankenpfleger im Rahmen einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) in einem Überwachungs- oder Kontrollbereich tätig wird, ist er als strahlenexponierte Person einzustufen. Ausnahmen sind im Kontrollbereich nur in engen Grenzen möglich (effektive Dosis im Kalenderjahr max. 1 mSv). Sollte ein Krankenpfleger durch den Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter ...

Stand: 18.02.2026

Dialog: 30356