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Muss ein Strahlenschutzbeauftragter (intern bzw. extern) zwingend mit Weisungsbefugnissen ausgestattet werden?

).Dem Strahlenschutzverantwortliche sind unverzüglich alle Mängel, die den Strahlenschutz beeinträchtigen, vom Strahlenschutzbeauftragten mitzuteilen, der dann die entsprechenden Maßnahmen veranlassen muss. Wenn der Strahlenschutzverantwortliche nicht einverstanden ist, mit den vom Strahlenschutzbeauftragten vorgeschlagenen Maßnahmen, hat er die Ablehnung dieser Maßnahmen dem Strahlenschutzbeauftragten schriftlich mitzuteilen ...

Stand: 17.10.2017

Dialog: 30526