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Welche Schutzmaßnahmen müssen im OP getroffen werden, wenn viel und über längere Zeit durchleuchtet wird?

Auch hier gilt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen, die sich in technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen darstellen; Vergleiche § 15 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 Röntgenverordnung (RöV). Neben den baulichen Voraussetzungen (Röntgenraum) sind die technischen Schutzvorkehrungen des Durchleuchtungsgerätes zwingend und vorrangig anzuwenden. Bei Durchleuchtungen zur Durchführungen von An ...

Stand: 08.03.2017

Dialog: 28667