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Beauftragte für den Strahlenschutz in Schulen

 oder werden Röntgeneinrichtungen im Unterricht betrieben, ist die Bestellung einer ausreichenden Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten erforderlich. (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs, 4 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)).Es dürfen nur Lehrkräfte zu Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, bei denen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken ...

Stand: 18.09.2019

Dialog: 719

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