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Was gilt für Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten?

Bei allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb von Radonvorsorgegebieten sind die Arbeitgeber gemäß Strahlenschutzgesetz verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration durchzuführen (§ 127 StrlSchG). Die Messungen sollen zwölf Monate dauern (§ 155 StrlSchV) und müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ausweisung der Radonvorsorgegebiete bzw. Aufnahme der Tätigkeit an entsprechenden ...

Stand: 22.12.2020

Dialog: 43428

Welche Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen gibt es?

An Arbeitsstätten in untertägigen Bergwerken, in Schächten und Höhlen, in Besucherbergwerken, in Radonheilbädern und Radonheilstollen, in Anlagen zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, sowie bei allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb von Radonvorsorgegebieten sind die Arbeitgeber gemäß Strahlenschutzgesetz verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration ...

Stand: 22.12.2020

Dialog: 43424

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