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Gefährdungsbeurteilung beim Vorliegen sporenbildenden Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles

ist bei biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 auf jeden Fall ausreichend. Ist im Einzelfall eine Arbeitnehmerin/ ein Arbeitnehmer immunsupprimiert (z. B. wegen einer Antibiotika-Behandlung), so sollte er sich an die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt wenden; ggf. können dann individuelle Schutzmaßnahmen notwendig werden.Aus Patientenschutzgründen können auch weitergehende Maßnahmen im Hinblick ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 11715