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Wie muss die Waschgelegeheit in Praxen, in denen mit Körperflüssigkeiten/-geweben umgegangen wird, ausgeführt werden?

Händewaschplätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, Direktspender für Händedesinfektionsmittel, hautschonende Waschmittel, geeignete Hautschutz- und -pflegemittel und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt werden (Punkt 4.1.1 Absatz 1 TRBA 250). Die Handwaschbecken sind mit Armaturen auszustatten, welche ohne Handberührungen bedienbar sind. Geeignet sind z. B. haushaltsübliche Einhebelmischbatterien ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 6798