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Welche Voraussetzungen müssen getroffen werden, dass Beschäftigte vom Baubetriebshof Tierkadaver von Straßen, aus Gräben usw. beseitigen können?

Entsprechend § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) Abs. 1 hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig, z. B. durch die Fachkraft für Arbeits ...

Stand: 26.09.2024

Dialog: 27327