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Müssen Laderfahrzeuge zur Abfallsammlung, die in den Anwendungsbereich der TRBA 213 fallen, mit einer Klimaanlage ausgerüstet sein?

Führerhäuser müssen so belüftet werden, dass eine Gefährdung für die Beschäftigten minimiert wird (Punkt 5.2 TRBA 213).Soweit Führerhäuser mit einem Steuerstand zur Behälterladung ausgerüstet sind, müssen diese geschlossen sein und über eine raumlufttechnische Einrichtung (Klimaanlage) verfügen (Punkt 5.3.1 (1) TRBA 213). ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 4212