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Wie muss die Waschgelegeheit in Praxen, in denen mit Körperflüssigkeiten/-geweben umgegangen wird, ausgeführt werden?

Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden.Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare Händewaschplä ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 6798