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Müssen Laderfahrzeuge zur Abfallsammlung, die in den Anwendungsbereich der TRBA 213 fallen, mit einer Klimaanlage ausgerüstet sein?

Die Abfallsammlung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der TRBA 213. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz im Führerhaus durchzuführen. Dabei muss er feststellen (lassen), ob im Führerhaus ein ständiger Arbeitsplatz vorliegt und mit Belastungen durch biologische Arbeitsstoffe aus den Abfällen zu rechnen ist. Diese ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 4212