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Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

Arbeitsmittel einschließlich der Betriebsanlagen zu ermitteln. Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Umkleideräume in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und zu prüfen, welche Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen, wenn bei den Zugängen zu den Sozialgebäuden bzw. Umkleiden keine Schwarz-Weiß-Trennung vorgesehen ist. Hierbei kann die TRBA 400 (Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741