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Sehe ich es richtig, dass eine Kontrolle der Mülltonnen durch Durchsuchen vor Ort somit nicht möglich ist, ohne gegen die Vorgaben der BiostoffV und der zugehörigen Technischen Regel zu verstoßen?

an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“. Aufgrund der komplexen Gefährdungssituation hat der Arbeitgeber für eine fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinischen Sachverstand einzubeziehen (vgl. AMR 3.2 [6]). Der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.Neben ...

Stand: 20.07.2021

Dialog: 43565