Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Ist der Arbeitgeber von Beschäftigten im Rettungsdienst, die Sehhilfen benötigen, zu weiteren Maßnahmen hinsichtlich einer möglichen Desinfektion der privaten Sehhilfen verpflichtet, wenn die vorhandenen Desinfektionsmittel nicht für Brillengläser geeignet sind?

bei der Beurteilung der Gefährdungen und Festlegung der Maßnahmen zu beteiligen. Wenn bei einer Tätigkeit mit Verspritzen oder Versprühen potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten gerechnet werden muss und technische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz darstellen, ist der vom Arbeitgeber gestellte Augen- oder Gesichtsschutz zu tragen. Nach Ziffer 4.2.9 der TRBA 250 sind als Augen- und Gesichtsschutz z ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 30884