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Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

Anforderungen an Umkleideräume sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang zu finden. Konkretisiert werden die Anforderungen zu Sanitärräumen in der ASR A4.1. In Punkt 7.4 Abs. 3 (Ausstattung) ist aufgeführt, dass eine räumliche Trennung der Arbeits-, Schutzkleidung und persönlichen Kleidung vorhanden sein muss (Schwarz-Weiß-Trennung), wenn die Beschäftigten bei ihrer ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741