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Welche Schutzmaßnahmen müssen MTAs im Labor ergreifen, wenn sie Blut untersuchen, das von Patienten kommt, die mit Zytostatika behandelt wurden?

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 ...

Stand: 17.06.2025

Dialog: 24988

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