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Ist der Arbeitgeber von Beschäftigten im Rettungsdienst, die Sehhilfen benötigen, zu weiteren Maßnahmen hinsichtlich einer möglichen Desinfektion der privaten Sehhilfen verpflichtet, wenn die vorhandenen Desinfektionsmittel nicht für Brillengläser geeignet sind?

Der Arbeitgeber hat nach den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren sowie die geeigneten Schutzmaßnahmen durchzuführen (s. auch TRBA 250). Bei Tätigkeiten, bei denen Hygienemaßnahmen oder spezielle Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind, ist die bestellte Betriebsärztin/ der bestellte Betriebsarzt bei der Beurteilun ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 30884