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Müssen Arbeitnehmer in Spülküchen arbeitsmedizinisch nach G42 untersucht werden?

Der Arbeitgeber hat nach § 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV -, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinsche Vorsorge zu sorgen. Der Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" wurde in Form einer Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge (DGUV Information 240-420 (bisher: BGI ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 20201