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Wo verläuft die Grenze der Beratungstätigkeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und fachkundigen Personen nach BiostoffV?

des Gesundheitsdienstes sowie bei Tätigkeiten in der ambulanten Pflege decken die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Betriebsärztin und ggf. weitere Personen (z. B. Beauftragte für die Biologische Sicherheit, Betriebstechniker) in der Regel (nur) Teilaspekte der erforderlichen Arbeitsschutzkompetenz ab und können insoweit zur Beratung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hinzugezogen ...

Stand: 13.12.2024

Dialog: 44056