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Wer ist bei Studenten, Praktikanten und freien Mitarbeitern für den Arbeitsschutz bezüglich biologischer Arbeitsstoffe zuständig?

. Soweit erforderlich ist bei der Beratung die Ärztin oder der Arzt nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beteiligen. Mittels der Gefährdungsbeurteilung ist mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu klären, ob Tätigkeiten entsprechend Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV-  ausgeübt werden und daraufhin ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 10952