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Handelt es sich bei Begehungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit um Tätigkeiten mit Biostoffen, für die die Vorgaben der Biostoffverordnung gelten

Die Begehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Regel keine Tätigkeit mit Biostoffen (vgl. § 2 Absatz 7 BioStoffV).Allerdings regelt die Biostoffverordnung (BioStoffV) gemäß § 1 zugleich auch Maßnahmen zum Schutz von1.      Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen diese durch Tätigkeiten mit Biostoffen gefährdet werden können, ohne selbst diese Tätigkeiten auszuüben sowie2 ...

Stand: 28.04.2026

Dialog: 44210