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Ist zur Schädlingabekämpfung an Verpackungsholz nach dem IPPC-Standard auch `Hitzebehandlung` erlaubt?

Es genügt eine einmalige Behandlung, also auch eine einzige Hitzebehandlung, um die Bestimmungen des ISPM 15 (Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen) zu erfüllen. Schutzziel sind hierbei die Wälder im Bestimmungsland und nicht die dortigen Dachbalken oder anderes Totholz. (ISPM 15 "Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im Internationalen Handel" mit Leitlinie ...

Stand: 17.06.2014

Dialog: 4214